Kinderzuschlag Auszahlung 2023 | Termine

Hier erfahren Sie, wann Sie mit einer Kinderzuschlag Auszahlung 2023 rechnen können. Eltern, die nur wenig verdienen, können als staatliche Unterstützungsleistung den Kinderzuschlag bekommen. Den Zuschlag zahlt die Familienkasse einmal im Monat an die bezugsberechtigten Familien aus. Wenn Sie wissen wollen, wann Sie mit einer Kinderzuschlag Auszahlung 2023 rechnen können, kann Ihnen der Terminplan auf dieser Seite weiterhelfen.

Kinderzuschlag Auszahlung zusammen mit dem Kindergeld

Der Kinderzuschlag soll Familien, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, vor einem Abrutschen ins Arbeitslosengeld II bewahren. Allerdings wird der Zuschlag nicht automatisch an die bedürftigen Familien ausgezahlt. Zunächst einmal muss man den Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Wenn der Antrag von der Familienkasse geprüft und bewilligt wurde, erfolgt die Kinderzuschlag Auszahlung einmal im Monat. Dabei wird es so gehandhabt, dass die Familienkasse den Kinderzuschlag immer am gleichen Termin zusammen mit dem Kindergeld an die Eltern auszahlt.

Termine richten sich nach Endziffer der Kindergeldnummer

Daraus folgt, dass sich die Termine für die Kinderzuschlag Auszahlung genauso wie beim Kindergeld nach der Endziffer der Kindergeldnummer richten. Bei einer niedrigen Endziffer zahlt die Familienkasse den Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld bereits zum Anfang des Monats an die Familie aus. Dagegen muss man bei einer höheren Endziffer der Kindergeldnummer länger auf die Kinderzuschlag Auszahlung warten.

Terminplan für die Kinderzuschlag Auszahlung 2023

Nachfolgen haben wie einen Terminplan für die Kinderzuschlag Auszahlung 2023 für Sie zur Ansicht bereitgestellt. Dieser Terminplan zeigt für jede Endziffer der Kindergeldnummer die zugehörigen Überweisungstermine der Familienkasse:

Endziffer KindergeldnummerJanuarFebruarMärz
004.01.202303.02.202303.03.2023
105.01.202308.02.202306.03.2023
211.01.202309.02.202307.03.2023
312.01.202310.02.202308.03.2023
413.01.202313.02.202310.03.2023
516.01.202314.02.202313.03.2023
617.01.202315.02.202314.03.2023
718.01.202316.02.202315.03.2023
820.01.202317.02.202317.03.2023
923.01.202321.02.202320.03.2023
Endziffer KindergeldnummerAprilMaiJuni
005.04.202304.05.202305.06.2023
106.04.202305.05.202306.06.2023
212.04.202309.05.202307.06.2023
313.04.202310.05.202312.06.2023
414.04.202311.05.202313.06.2023
517.04.202312.05.202314.06.2023
618.04.202315.05.202315.06.2023
720.04.202316.05.202316.06.2023
821.04.202317.05.202320.06.2023
924.04.202322.05.202322.06.2023
Endziffer KindergeldnummerJuliAugustSeptember
005.07.202303.08.202305.09.2023
106.07.202304.08.202307.09.2023
207.07.202307.08.202308.09.2023
310.07.202310.08.202311.09.2023
411.07.202311.08.202312.09.2023
512.07.202314.08.202313.09.2023
613.07.202315.08.202314.09.2023
717.07.202317.08.202318.09.2023
818.07.202318.08.202319.09.2023
919.07.202321.08.202321.09.2023
Endziffer KindergeldnummerOktoberNovemberDezember
005.10.202306.11.202305.12.2023
106.10.202307.11.202306.12.2023
209.10.202308.11.202307.12.2023
311.10.202309.11.202308.12.2023
412.10.202310.11.202311.12.2023
513.10.202313.11.202312.12.2023
617.10.202314.11.202313.12.2023
718.10.202316.11.202314.12.2023
819.10.202317.11.202315.12.2023
920.10.202320.11.202318.12.2023

Familienkasse weist Kindergeldnummer zu

Wenn er zum ersten Mal Kindergeld beantragt, bekommt der Antragsteller die für die Kinderzuschlag Auszahlung 2023 maßgebliche Kindergeldnummer von der Familienkasse zugewiesen. Dieselbe Nummer wird dann auch für alle weiteren Kinder, für die man später noch Kindergeld beantragt, verwendet. Deshalb überweist die Familienkasse das Kindergeld bzw. den Kinderzuschlag für alle Kinder einer Familie auch immer am selben Termin.

Kindergeldnummer herausfinden

Für den Fall, dass Sie Ihre Kindergeldnummer nicht mehr wissen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Nummer herauszufinden. Zum einen lässt sich die Kindergeldnummer auf allen Briefen der Familienkasse finden. Zum anderen kann man auch mithilfe von Kontoauszügen die Kindergeldnummer herausfinden. Denn die Nummer steht auf allen Kontoauszügen mit den Überweisungen der Familienkasse unter Verwendungszweck. Alternativ lässt sich die Kindergeldnummer auch telefonisch oder per Mail bei der Familienkasse erfragen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Durch die Einführung des Sofortzuschlags zum 1. Juli 2022 stieg der Kindergeldzuschlag um 20 Euro pro Kind im Monat. Zum 1. Januar 2023 hat man den Kinderzuschlag dann noch einmal angehoben. Seitdem liegt der Maximalbetrag, den Eltern pro Kind bekommen können, bei 250 Euro im Monat. Es ist aber auch möglich, dass die Familienkasse je nach Einkommen und Vermögen der Eltern statt des Maximalbetrags nur einen Teilbetrag an die Familien auszahlt.

Untere Einkommensgrenze beim Kinderzuschlag

Damit der Kinderzuschlag von der Familienkasse bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal bedarf es eines Anspruchs auf Kindergeld. Darüber hinaus müssen die Eltern für den Bezug des Kinderzuschlags aber auch noch bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Es gibt sowohl eine obere als auch eine untere Einkommensgrenze für den Bezug des Kinderzuschlags. Die untere Einkommensgrenze liegt bei 900 Euro für Elternpaare oder 600 Euro für Alleinerziehende.

Obere Einkommensgrenze beim Kinderzuschlag

Update: Zum 1. Januar 2020 hat man die Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag abgeschafft und stattdessen ein gleitendes Berechnungsmodell eingeführt. Dadurch fällt der Kinderzuschlag nicht mehr komplett weg, wenn das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigt, sondern verringert sich jetzt mit steigendem Einkommen schrittweise. 

Gleichzeitig darf das Einkommen der Eltern aber auch nicht über der oberen Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag liegen. Im Gegensatz zur unteren Einkommensgrenze gibt es für die obere Einkommensgrenze aber keinen festen Wert. Die obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag muss man für jede Familie individuell anhand der Hartz-IV-Regelsätze und des Wohngelds, welches der Familie zustehen würden, wenn sie Hartz-IV bezöge, ermitteln. Glücklicherweise gibt es einfache Möglichkeit, um zu prüfen, ob man die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt. Dafür kann man auf den Kinderzuschlags-Check auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurückgreifen.