Hier erfahren Sie, wann Sie mit einer Kinderzuschlag Auszahlung 2023 rechnen können. Eltern, die nur wenig verdienen, können als staatliche Unterstützungsleistung den Kinderzuschlag bekommen. Den Zuschlag zahlt die Familienkasse einmal im Monat an die bezugsberechtigten Familien aus. Wenn Sie wissen wollen, wann Sie mit einer Kinderzuschlag Auszahlung 2023 rechnen können, kann Ihnen der Terminplan auf dieser Seite weiterhelfen.
Kinderzuschlag Auszahlung zusammen mit dem Kindergeld
Der Kinderzuschlag soll Familien, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, vor einem Abrutschen ins Arbeitslosengeld II bewahren. Allerdings wird der Zuschlag nicht automatisch an die bedürftigen Familien ausgezahlt. Zunächst einmal muss man den Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Wenn der Antrag von der Familienkasse geprüft und bewilligt wurde, erfolgt die Kinderzuschlag Auszahlung einmal im Monat. Dabei wird es so gehandhabt, dass die Familienkasse den Kinderzuschlag immer am gleichen Termin zusammen mit dem Kindergeld an die Eltern auszahlt.
Termine richten sich nach Endziffer der Kindergeldnummer
Daraus folgt, dass sich die Termine für die Kinderzuschlag Auszahlung genauso wie beim Kindergeld nach der Endziffer der Kindergeldnummer richten. Bei einer niedrigen Endziffer zahlt die Familienkasse den Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld bereits zum Anfang des Monats an die Familie aus. Dagegen muss man bei einer höheren Endziffer der Kindergeldnummer länger auf die Kinderzuschlag Auszahlung warten.
Terminplan für die Kinderzuschlag Auszahlung 2023
Nachfolgen haben wie einen Terminplan für die Kinderzuschlag Auszahlung 2023 für Sie zur Ansicht bereitgestellt. Dieser Terminplan zeigt für jede Endziffer der Kindergeldnummer die zugehörigen Überweisungstermine der Familienkasse:
Endziffer Kindergeldnummer | Januar | Februar | März |
---|---|---|---|
0 | 04.01.2023 | 03.02.2023 | 03.03.2023 |
1 | 05.01.2023 | 08.02.2023 | 06.03.2023 |
2 | 11.01.2023 | 09.02.2023 | 07.03.2023 |
3 | 12.01.2023 | 10.02.2023 | 08.03.2023 |
4 | 13.01.2023 | 13.02.2023 | 10.03.2023 |
5 | 16.01.2023 | 14.02.2023 | 13.03.2023 |
6 | 17.01.2023 | 15.02.2023 | 14.03.2023 |
7 | 18.01.2023 | 16.02.2023 | 15.03.2023 |
8 | 20.01.2023 | 17.02.2023 | 17.03.2023 |
9 | 23.01.2023 | 21.02.2023 | 20.03.2023 |
Endziffer Kindergeldnummer | April | Mai | Juni |
---|---|---|---|
0 | 05.04.2023 | 04.05.2023 | 05.06.2023 |
1 | 06.04.2023 | 05.05.2023 | 06.06.2023 |
2 | 12.04.2023 | 09.05.2023 | 07.06.2023 |
3 | 13.04.2023 | 10.05.2023 | 12.06.2023 |
4 | 14.04.2023 | 11.05.2023 | 13.06.2023 |
5 | 17.04.2023 | 12.05.2023 | 14.06.2023 |
6 | 18.04.2023 | 15.05.2023 | 15.06.2023 |
7 | 20.04.2023 | 16.05.2023 | 16.06.2023 |
8 | 21.04.2023 | 17.05.2023 | 20.06.2023 |
9 | 24.04.2023 | 22.05.2023 | 22.06.2023 |
Endziffer Kindergeldnummer | Juli | August | September |
---|---|---|---|
0 | 05.07.2023 | 03.08.2023 | 05.09.2023 |
1 | 06.07.2023 | 04.08.2023 | 07.09.2023 |
2 | 07.07.2023 | 07.08.2023 | 08.09.2023 |
3 | 10.07.2023 | 10.08.2023 | 11.09.2023 |
4 | 11.07.2023 | 11.08.2023 | 12.09.2023 |
5 | 12.07.2023 | 14.08.2023 | 13.09.2023 |
6 | 13.07.2023 | 15.08.2023 | 14.09.2023 |
7 | 17.07.2023 | 17.08.2023 | 18.09.2023 |
8 | 18.07.2023 | 18.08.2023 | 19.09.2023 |
9 | 19.07.2023 | 21.08.2023 | 21.09.2023 |
Endziffer Kindergeldnummer | Oktober | November | Dezember |
---|---|---|---|
0 | 05.10.2023 | 06.11.2023 | 05.12.2023 |
1 | 06.10.2023 | 07.11.2023 | 06.12.2023 |
2 | 09.10.2023 | 08.11.2023 | 07.12.2023 |
3 | 11.10.2023 | 09.11.2023 | 08.12.2023 |
4 | 12.10.2023 | 10.11.2023 | 11.12.2023 |
5 | 13.10.2023 | 13.11.2023 | 12.12.2023 |
6 | 17.10.2023 | 14.11.2023 | 13.12.2023 |
7 | 18.10.2023 | 16.11.2023 | 14.12.2023 |
8 | 19.10.2023 | 17.11.2023 | 15.12.2023 |
9 | 20.10.2023 | 20.11.2023 | 18.12.2023 |
Familienkasse weist Kindergeldnummer zu
Wenn er zum ersten Mal Kindergeld beantragt, bekommt der Antragsteller die für die Kinderzuschlag Auszahlung 2023 maßgebliche Kindergeldnummer von der Familienkasse zugewiesen. Dieselbe Nummer wird dann auch für alle weiteren Kinder, für die man später noch Kindergeld beantragt, verwendet. Deshalb überweist die Familienkasse das Kindergeld bzw. den Kinderzuschlag für alle Kinder einer Familie auch immer am selben Termin.
Kindergeldnummer herausfinden
Für den Fall, dass Sie Ihre Kindergeldnummer nicht mehr wissen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Nummer herauszufinden. Zum einen lässt sich die Kindergeldnummer auf allen Briefen der Familienkasse finden. Zum anderen kann man auch mithilfe von Kontoauszügen die Kindergeldnummer herausfinden. Denn die Nummer steht auf allen Kontoauszügen mit den Überweisungen der Familienkasse unter Verwendungszweck. Alternativ lässt sich die Kindergeldnummer auch telefonisch oder per Mail bei der Familienkasse erfragen.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Durch die Einführung des Sofortzuschlags zum 1. Juli 2022 stieg der Kindergeldzuschlag um 20 Euro pro Kind im Monat. Zum 1. Januar 2023 hat man den Kinderzuschlag dann noch einmal angehoben. Seitdem liegt der Maximalbetrag, den Eltern pro Kind bekommen können, bei 250 Euro im Monat. Es ist aber auch möglich, dass die Familienkasse je nach Einkommen und Vermögen der Eltern statt des Maximalbetrags nur einen Teilbetrag an die Familien auszahlt.
Untere Einkommensgrenze beim Kinderzuschlag
Damit der Kinderzuschlag von der Familienkasse bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal bedarf es eines Anspruchs auf Kindergeld. Darüber hinaus müssen die Eltern für den Bezug des Kinderzuschlags aber auch noch bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Es gibt sowohl eine obere als auch eine untere Einkommensgrenze für den Bezug des Kinderzuschlags. Die untere Einkommensgrenze liegt bei 900 Euro für Elternpaare oder 600 Euro für Alleinerziehende.
Obere Einkommensgrenze beim Kinderzuschlag
Update: Zum 1. Januar 2020 hat man die Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag abgeschafft und stattdessen ein gleitendes Berechnungsmodell eingeführt. Dadurch fällt der Kinderzuschlag nicht mehr komplett weg, wenn das Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze übersteigt, sondern verringert sich jetzt mit steigendem Einkommen schrittweise.
Gleichzeitig darf das Einkommen der Eltern aber auch nicht über der oberen Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag liegen. Im Gegensatz zur unteren Einkommensgrenze gibt es für die obere Einkommensgrenze aber keinen festen Wert. Die obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag muss man für jede Familie individuell anhand der Hartz-IV-Regelsätze und des Wohngelds, welches der Familie zustehen würden, wenn sie Hartz-IV bezöge, ermitteln. Glücklicherweise gibt es einfache Möglichkeit, um zu prüfen, ob man die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt. Dafür kann man auf den Kinderzuschlags-Check auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurückgreifen.