Kindergelderhöhung 2023 | Inflationsausgleichsgesetz

Kindergelderhöhung 2023Für das kommende Jahr 2023 ist mal wieder eine Kindergelderhöhung geplant. Das ist Bestandteil des von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgestellten Entwurfs für das Inflationsausgleichsgesetz. Allerdings dürfte die geplante Kindergelderhöhung 2023 deutlich geringer ausfallen als von den meisten Familien erhofft.

Mehr Kindergeld für die ersten beiden Kinder

Derzeit leiden viele Familien in Deutschland unter den stark gestiegenen Preisen. Da dürfte die geplante Kindergelderhöhung 2023 lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Wie aus dem von Bundesfinanzminister Lindner vorgestellten Entwurf für das Inflationsausgleichsgesetz hervorgeht, will man im kommenden Jahr das Kindergeld für das erste und zweite Kind um sieben Euro im Monat anheben.

Dadurch würde das monatliche Kindergeld für die ersten beiden Kinder von 219 Euro im Monat auf 227 Euro im Monat anwachsen. Umgerechnet ergibt sich daraus einer Steigerung des Kindergelds für das erste um zweite Kind um rund 3,7 %. In Anbetracht der derzeitigen Inflation auf Rekordniveau sicherlich kein wirklicher Grund zur Vorfreude für die Familien.

Keine Kindergelderhöhung 2023 für das vierte Kind

Noch bescheidener fällt die Kindergeld Erhöhung 2023 für das dritte Kind der Familie aus. Für das dritte Kind soll es im kommenden Jahr lediglich zwei Euro mehr Kindergeld pro Monat geben. Dadurch steigt das Kindergeld für das dritte Kind von 225 Euro monatlich auf 227 Euro monatlich. Daraus folgt, dass es in Zukunft für das erste, zweite und dritte Kind jeweils gleich viel Kindergeld geben wird.

Dagegen bleibt für das vierte Kind und alle nachfolgenden Kinder alles beim Alten. Sie gehen bei der geplanten Kindergelderhöhung 2023 leider komplett leer aus. Bei der letzten Kindergeld Erhöhung sah das noch besser aus. Diese fand im Januar 2021 statt. Damals wurden noch alle Kinder bedacht. Das Kindergeld stieg zu diesem Zeitpunkt um 15 Euro im Monat für jedes Kind.

Inflationsausgleichsgesetz sieht höheren Kinderfreibetrag vor

Neben der Erhöhung des Kindergelds sieht das Inflationsausgleichsgesetz für die kommenden beiden Jahre 2023 und 2024 auch eine Anhebung des Kinderfreibetrags vorgesehen. Den Kinderfreibetrag will man in den nächsten zwei Jahren schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöhen, sodass er bis zum 1. Januar 2024 bei 2.994 Euro liegt. Zudem soll auch der Grundfreibetrag in den nächsten beiden Jahren steigen. Im ersten Schritt will man den Grundfreibetrag 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro angeben. Im zweiten Schritt soll der Grundfreibetrag dann 2014 um 300 Euro auf 10.932 Euro anwachsen. Insgesamt sollen die Bürger in Deutschland durch die geplanten Maßnahmen um mehr als 10 Milliarden Euro entlastet werden.

Weitere Kindergelderhöhung im Jahr 2024

Der Entwurf für das Inflationsausgleichsgesetz gibt auch schon einen Ausblick auf das Jahr 2024. Demnach soll es im Jahr 2024 eine Kindergeld Erhöhung von sechs Euro im Monat für das erste, zweite und dritte Kind. Dadurch steigt das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils 233 Euro im Monat. Die restlichen Kinder werden nach den derzeitigen Plänen auch bei der Kindergelderhöhung 2024 wieder einmal leer ausgehen.