Kindergeld berechnen | Kindergeldtabelle

Kindergeld berechnen 2022Hier erfahren Sie, wie Sie das Kindergeld berechnen können. Wie viel Kindergeld Ihnen im Monat zusteht, hängt davon ab, wie viel anspruchsberechtigte Kinder in Ihrem Haushalt leben. Allerdings muss man dabei beachten, dass das Kindergeld nicht für alle Kinder gleich hoch ist. Ab dem dritten Kind gibt es mehr Kindergeld. Nachfolgend erklären wir ganz ausführlich, wie sich für das Jahr 2022 das Kindergeld berechnen lässt. Helfen kann Ihnen dabei unsere Kindergeldtabelle 2022.

Update: Seit der letzten Kindergelderhöhung Anfang 2023 gibt es einheitlich für jedes in der Familie lebende Kind 250 Euro Kindergeld pro Monat.

 

Kindergeld steigt ab drittem Kind

Für das erste und das zweite Kind gibt es noch jeweils gleich viel Kindergeld im Monat. Eltern bekommen sowohl für erste Kind als auch für das zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld monatlich. Ab dem dritten Kind steigt dann das von Familienkasse gezahlte Kindergeld. Für das dritte Kind zahlt die Familienkasse 225 Euro im Monat, also sechs Euro mehr als für die ersten beiden Kinder. Demnach kommt man auf 663 Euro pro Monat, wenn man für drei Kinder das Kindergeld berechnen will. Ab dem vierten Kind gibt es sogar 250 Euro Kindergeld monatlich. Demzufolge kommt man auf 913 Euro Kindergeld für vier Kinder. Bei allen weiteren Kindern, die danach noch kommen bleibt es bei 250 Euro Kindergeld monatlich. Daraus lässt sich für fünf Kinder folgendes Kindergeld berechnen:

  • 219 € + 219 € + 225 € + 250€ + 250 € = 1.163 €

Kindergeldtabelle 2022

Damit Sie ganz einfach das Ihnen zustehende Kindergeld berechnen können, haben wie hier eine Kindergeldtabelle für Sie zusammengestellt. Die Kindergeldtabelle 2022 zeigt, wie viel Kindergeld es für das jeweilige Kind aktuell gibt.

Anzahl Kinder Kindergeld 2022
1. Kind 219 € pro Monat
2. Kind 219 € pro Monat
3. Kind 225 € pro Monat
4. Kind 250 € pro Monat
weitere Kinder 250 € pro Monat

Kindergeld berechnen mit Zählkind

Etwas schwieriger lässt sich das Kindergeld berechnen, wenn auch sogenannte Zählkinder berücksichtigt werden müssen. Als Zählkinder bezeichnet man eigene Kinder, die aber im Haushalt des getrenntlebenden Partners wohnen. Für diese bekommt der Ex-Partner das Kindergeld ausgezahlt.

Die Zählkinder haben trotzdem Einfluss auf das Kindergeld, das man für die im eigenen Haushalt lebenden Kinder erhält. Denn durch die Zählkinder rutschen die anderen Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, in der Rangfolge nach oben. Das kann zu einer höheren Kindergeldauszahlung führen. Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie man das Kindergeld berechnen kann für 3 Kinder plus ein Zählkind:

  • 219 € + 225 € +250 € = 694 €

Ohne Zählkind gäbe es nur 663 € (219 € + 219 € + 225 €) Kindergeld.

Kinderfreibetrag als Alternative zum Kindergeld

In Deutschland gibt es nicht nur das Kindergeld, sondern auch den Kinderfreibetrag. Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der bei der Einkommensteuer steuermindernd berücksichtigt wird. Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Jahreseinkommen der Eltern abgezogen, sodass diese weniger Steuern zahlen müssen. Im Jahr 2022 beläuft sich der Kinderfreibetrag aktuell auf 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dabei setzt sich der Freibetrag wie folgt zusammen:

  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
  • 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum

Wenn man den Kinderfreibetrag nutzen will, muss man auf die Auszahlung des Kindergelds verzichten. Beides zusammen geht leider nicht. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag die bessere Wahl sind, hängt maßgeblich vom Einkommen der Familie ab. Aber keine Sorge sie müssen nicht selber berechnen, welche dieser beiden Alternativen sich für Sie mehr lohnt. Diese Aufgabe übernimmt das Finanzamt für Sie. Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, welche dieser beiden Alternative für die jeweilige Familie vorteilhafter ist.