Kindergeldauszahlung 2023 – Wann kommt das Kindergeld?

Kindergeldauszahlung 2022Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie mit einer Kindergeldauszahlung 2023 rechnen können. Es gibt sehr viele Familien in Deutschland, bei denen das Kindergeld fest ins monatliche Budget eingeplant ist. Dann ist es natürlich für die Finanzplanung wichtig zu wissen, wann das Kindergeld kommt. Dummerweise wird das Kindergeld jeden Monat an einem anderen Termin an die Familien ausgezahlt. Deshalb haben wir auf dieser Seite einen Überweisungsplan für Sie zur Ansicht bereitgestellt, der alle Kindergeld Auszahlungstermine 2023 zeigt.

Kindergeldauszahlung richtet sich nach Kindergeldnummer

In Deutschland ist in der Regel die Familienkasse für die Auszahlung des Kindergelds zuständig. Dabei wird es so gehandhabt, dass nicht alle Eltern am gleichen Termin das Kindergeld überwiesen bekommen. Die Termine für die Kindergeldauszahlung 2023 richten sich nach der Kindergeldnummer der Eltern. Genauer gesagt nur nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Eltern mit einer niedrigen Endziffer erhalten das Kindergeld schon zu Beginn des Monats. Bei einer höheren Endziffer muss man dagegen länger auf die Kindergeldauszahlung warten.

Überweisungsplan zur Kindergeldauszahlung 2023

Sie wollen ganz genau wissen, wann das Kindergeld kommt. Dann kann Ihnen der unten stehende Überweisungsplan weiterhelfen. Dieser Überweisungsplan zeigt die Kindergeld Auszahlungstermine für alle Monate des laufenden Kalenderjahres 2023. Für jede Endziffer der Kindergeldnummer können Sie den zugehörigen Kindergeld Auszahltermin 2022 ablesen.

Kindergeld Auszahltermine Januar bis März 2023

Endziffer KindergeldnummerJanuarFebruarMärz
004.01.202303.02.202303.03.2023
105.01.202308.02.202306.03.2023
211.01.202309.02.202307.03.2023
312.01.202310.02.202308.03.2023
413.01.202313.02.202310.03.2023
516.01.202314.02.202313.03.2023
617.01.202315.02.202314.03.2023
718.01.202316.02.202315.03.2023
820.01.202317.02.202317.03.2023
923.01.202321.02.202320.03.2023

Kindergeld Auszahltermine April bis Juni 2023

Endziffer KindergeldnummerAprilMaiJuni
005.04.202304.05.202305.06.2023
106.04.202305.05.202306.06.2023
212.04.202309.05.202307.06.2023
313.04.202310.05.202312.06.2023
414.04.202311.05.202313.06.2023
517.04.202312.05.202314.06.2023
618.04.202315.05.202315.06.2023
720.04.202316.05.202316.06.2023
821.04.202317.05.202320.06.2023
924.04.202322.05.202322.06.2023

Kindergeld Auszahlungstermine Juli bis September 2023

Endziffer KindergeldnummerJuliAugustSeptember
005.07.202303.08.202305.09.2023
106.07.202304.08.202307.09.2023
207.07.202307.08.202308.09.2023
310.07.202310.08.202311.09.2023
411.07.202311.08.202312.09.2023
512.07.202314.08.202313.09.2023
613.07.202315.08.202314.09.2023
717.07.202317.08.202318.09.2023
818.07.202318.08.202319.09.2023
919.07.202321.08.202321.09.2023

Kindergeld Auszahlungstermine Oktober bis Dezember 2023

Endziffer KindergeldnummerOktoberNovemberDezember
005.10.202306.11.202305.12.2023
106.10.202307.11.202306.12.2023
209.10.202308.11.202307.12.2023
311.10.202309.11.202308.12.2023
412.10.202310.11.202311.12.2023
513.10.202313.11.202312.12.2023
617.10.202314.11.202313.12.2023
718.10.202316.11.202314.12.2023
819.10.202317.11.202315.12.2023
920.10.202320.11.202318.12.2023

Beispiel:

Eltern mit der Kindergeldnummer 111FK379643 bekommen das Kindergeld im ersten Quartal des Jahres an den drei folgenden Terminen ausgezahlt:

  • 12. Januar 2023
  • 10. Februar 2023
  • 8. März 2023

Achtung: Der obenstehende Überweisungsplan mit den Kindergeld Auszahlungsterminen 2023 gilt nicht für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Grund dafür ist, dass bei dieser Berufsgruppe nicht die Familienkasse für das Kindergeld zuständig ist, sondern die Bezügestelle. Deshalb erfolgt bei Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Diensts die Kindergeldauszahlung immer zusammen mit dem Gehalt.

Kindergeldnummer herausfinden

Die Kindergeldnummer bekommt man nach der erstmaligen Beantragung des Kindergelds mit dem Bewilligungsbescheid von der Familienkasse zugeteilt. Sie dient dazu jeden Leistungsberechtigten eindeutig zu identifizieren. Sollte man später für weitere Kinder bei der Familienkasse Kindergeld beantragen, wird die gleiche Kindergeldnummer weiterverwendet. Darum wird auch das Kindergeld für alle Kinder eines Haushalts am gleichen Termin ausgezahlt.

Die Kindergeldnummer besteht aus zwei Buchstaben und neun Ziffern. Die drei Ziffern am Anfang der Kindergeldnummer dienen der Zuordnung zu der zuständigen Familienkasse. Dann kommen immer die beiden Buchstaben FK als Abkürzung für „feste Kindergeldnummer“. Im Anschluss an diese zwei Buchstaben folgen noch mal neun Ziffern. Für die Beantwortung der Frage, wann kommt das Kindergeld, ist aber immer nur die letzte Ziffer der Kindergeldnummer von Bedeutung.

Wenn Sie Ihre Kindergeldnummer nicht mehr wissen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kindergeldnummer herauszufinden. Sie können Ihre Kindergeldnummer auf sämtlichen Schreiben der Familienkasse finden. Außerdem ist die Kindergeldnummer auch auf allen Überweisungen der Familienkasse unter Verwendungszweck vermerkt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Kindergeldnummer telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Familienkasse zu erfragen.

Höhe der Kindergeldauszahlung

Neben der Frage, wann kommt das Kindergeld, ist für Familien natürlich auch wichtig zu wissen, wie viel Kindergeld Ihnen zusteht. Die Höhe des Kindergeld wurde zu Beginn des Jahres 2023 angepasst. Seitdem bekommen Eltern einheitlich für jedes Kind der Familie 250 Euro im Monat. Davor war es so, dass sich die Höhe der Kindergeldauszahlung nach der Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder gestaffelt war.

Für das erste Kind und das zweite Kind bekamen Eltern noch jeweils den gleichen Betrag von der Familienkasse ausgezahlt. Eltern erhielten im Jahr 2022 sowohl für das erste Kind als auch für das zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld monatlich. Ab dem dritten Kind gab es mehr Kindergeld. Für das dritte Kind lag die Kindergeldauszahlung bei 225 Euro monatlich, also sechs Euro mehr als für die ersten beiden Kinder. Für das vierte Kind und alle weiteren Kinder gab es im Jahr 2022 genau wie jetzt auch 250 Euro Kindergeld monatlich.

  • 1. Kind 219 Euro monatlich
  • 2. Kind 219 Euro monatlich
  • 3. Kind 225 Euro monatlich
  • 4. Kind 250 Euro monatlich
  • weitere Kinder jeweils 250 Euro monatlich

Bei der Berechnung, wie viel Kindergeld einer Familie zusteht, musste man in der Vergangenheit auch sogenannte Zählkinder mit berücksichtigen. Als Zählkinder bezeichnete man leibliche Kinder, die im Haushalt des getrenntlebenden Partners wohnten. Für die Zählkinder selbst bekam man zwar kein Kindergeld ausgezahlt, sondern der Ex-Partner, in dessen Haushalt die Kinder lebten. Dennoch hatten die Zählkinder Einfluss auf die Höhe der Kindergeldauszahlung für die im eigenen Haushalt lebenden Kinder. Denn durch die Zählkinder rutschen die anderen Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht, in der Reihenfolge weiter nach oben. Da jetzt aber für alle Kind gleich viel Kindergeld fließt, spielt die Zählkinderregelung keine Rolle mehr für die Kindergeldberechnung.

Kinderfreibetrag als Alternative zum Kindergeld

Anstelle einer monatlichen Kindergeldauszahlung haben Eltern auch die Möglichkeit, den Kinderfreibetrag zu nutzen. Der Kinderfreibetrag wird von dem zu versteuernden Jahreseinkommen der Eltern abgezogen, und reduziert damit die Steuerbelastung der Eltern. Im Jahr 2023 liegt der Kinderfreibetrag aktuell bei 8.952 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dabei setzt sich der Freibetrag folgendermaßen zusammen:

  1. 2.928 € für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
  2. 6.024 € für das sächliche Existenzminimum

Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag der Kinderfreibetrag noch bei 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile. Wer vom Kinderfreibetrag Gebrauch machen will, muss jedoch auf die die monatliche Kindergeldauszahlung verzichten. Beides zusammen ist leider nicht möglich. Ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag aus finanzieller Sicht mehr lohnen, hängt maßgeblich vom Einkommen der Familie ab.

Aber keine Angst, Sie müssen nicht selbst berechnen, ob sich die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags oder aber die monatliche Kindergeldauszahlung für Sie mehr lohnen würde. Das übernimmt das Finanzamt für Sie. Bei der Steuererklärung führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, welche Variante für die jeweilige Familie wirtschaftlich sinnvoller ist.

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Kindergeld gibt es auf jeden Fall solange, bis der Nachwuchs volljährig geworden ist. Doch auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes kann noch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Allerdings ist der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder an zusätzliche Bedingungen geknüpft. So haben Eltern die Möglichkeit, für volljährige Kinder weiterhin Kindergeld zu erhalten, wenn diese bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind. In diesem Fall wird das Kindergeld bis maximal zur Vollendung des 21 Lebensjahres gewährt.

Kindergeldanspruch bei Ausbildung und Studium

Länger können Eltern Kindergeld beziehen, wenn ihr volljähriges Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Bei einer Ausbildung oder einem Studium wird die Kindergeldauszahlung gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Einkommensteuergesetz) bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres fortgesetzt. Auch für Kinder, die einen Freiwilligendienst wie etwa ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein freiwilliges ökologische Jahrs (FÖJ) leisten, ist ein Kindergeldbezug bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich.

Kindergeldanspruch für Kinder mit Behinderung

In der Regel läuft der Kindergeldanspruch spätestens dann aus, wenn das Kind seinen 25. Geburtstag gefeiert hat. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt aber für Kinder mit einer Behinderung. Eltern eines behinderten Kindes, das aufgrund seiner Behinderung außerstande ist selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, können sogar zeitlich unbefristet Kindergeld von der Familienkasse bekommen. Bedingung für eine zeitlich unbefristete Kindergeldauszahlung ist laut § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) jedoch, dass die Behinderung des Kindes bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.