Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie mit einer Kindergeldauszahlung 2026 rechnen können. Es gibt sehr viele Familien in Deutschland, bei denen das Kindergeld fest ins monatliche Budget eingeplant ist. Dann ist es natürlich für die Finanzplanung wichtig zu wissen, wann das Kindergeld kommt. Dummerweise wird das Kindergeld jeden Monat an einem anderen Termin an die Familien ausgezahlt. Deshalb haben wir auf dieser Seite einen Überweisungsplan für Sie zur Ansicht bereitgestellt, der alle Kindergeld Auszahlungstermine 2026 zeigt.
Kindergeldauszahlung richtet sich nach Kindergeldnummer
In Deutschland ist in der Regel die Familienkasse für die Auszahlung des Kindergelds zuständig. Dabei wird es so gehandhabt, dass nicht alle Eltern am gleichen Termin das Kindergeld überwiesen bekommen. Die Termine für die Kindergeldauszahlung 2026 richten sich nach der Kindergeldnummer der Eltern. Genauer gesagt nur nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Eltern mit einer niedrigen Endziffer erhalten das Kindergeld schon zu Beginn des Monats. Bei einer höheren Endziffer muss man dagegen länger auf die Kindergeldauszahlung warten.
Überweisungsplan zur Kindergeldauszahlung 2026
Sie wollen ganz genau wissen, wann das Kindergeld kommt. Dann kann Ihnen der unten stehende Überweisungsplan weiterhelfen. Dieser Überweisungsplan zeigt die Kindergeld Auszahlungstermine für alle Monate des laufenden Kalenderjahres 2026. Für jede Endziffer der Kindergeldnummer können Sie den zugehörigen Kindergeld Auszahltermin 2026 ablesen.
Kindergeld-Auszahlungstermine 2026
| Monat/Endziffer | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Januar | 08.01. | 08.01. | 09.01. | 13.01. | 14.01. | 15.01. | 16.01. | 19.01. | 22.01. | 23.01. |
| Februar | 04.02. | 06.02. | 10.02. | 12.02. | 13.02. | 16.02. | 17.02. | 18.02. | 19.02. | 20.02. |
| März | 04.03. | 05.03. | 06.03. | 09.03. | 10.03. | 11.03. | 12.03. | 16.03. | 17.03. | 20.03. |
| April | 08.04. | 09.04. | 13.04. | 14.04. | 15.04. | 16.04. | 17.04. | 20.04. | 21.04. | 23.04. |
| Mai | 06.05. | 07.05. | 08.05. | 12.05. | 13.05. | 18.05. | 19.05. | 20.05. | 21.05. | 22.05. |
| Juni | 03.06. | 08.06. | 09.06. | 10.06. | 12.06. | 15.06. | 16.06. | 17.06. | 18.06. | 22.06. |
| Juli | 03.07. | 06.07. | 07.07. | 09.07. | 10.07. | 13.07. | 14.07. | 17.07. | 20.07. | 21.07. |
| August | 05.08. | 06.08. | 07.08. | 10.08. | 12.08. | 14.08. | 17.08. | 18.08. | 19.08. | 21.08. |
| September | 03.09. | 07.09. | 08.09. | 10.09. | 11.09. | 15.09. | 16.09. | 17.09. | 18.09. | 21.09. |
| Oktober | 05.10. | 06.10. | 08.10. | 09.10. | 12.10. | 13.10. | 15.10. | 16.10. | 19.10. | 20.10. |
| November | 04.11. | 05.11. | 06.11. | 10.11. | 11.11. | 12.11. | 13.11. | 16.11. | 17.11. | 20.11. |
| Dezember | 03.12. | 04.12. | 07.12. | 08.12. | 09.12. | 10.12. | 11.12. | 14.12. | 15.12. | 16.12. |
Beispiel:
Eltern mit der Kindergeldnummer 111FK379643 bekommen das Kindergeld im ersten Quartal des Jahres an den drei folgenden Terminen ausgezahlt:
- 13. Januar 2026
- 12. Februar 2026
- 9. März 2026
Achtung: Der obenstehende Überweisungsplan mit den Kindergeld Auszahlungsterminen 2026 gilt nicht für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Grund dafür ist, dass bei dieser Berufsgruppe nicht die Familienkasse für das Kindergeld zuständig ist, sondern die Bezügestelle. Deshalb erfolgt bei Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Diensts die Kindergeldauszahlung immer zusammen mit dem Gehalt.
Kindergeldnummer herausfinden
Die Kindergeldnummer bekommt man nach der erstmaligen Beantragung des Kindergelds mit dem Bewilligungsbescheid von der Familienkasse zugeteilt. Sie dient dazu jeden Leistungsberechtigten eindeutig zu identifizieren. Sollte man später für weitere Kinder bei der Familienkasse Kindergeld beantragen, wird die gleiche Kindergeldnummer weiterverwendet. Darum wird auch das Kindergeld für alle Kinder eines Haushalts am gleichen Termin ausgezahlt.
Die Kindergeldnummer besteht aus zwei Buchstaben und neun Ziffern. Die drei Ziffern am Anfang der Kindergeldnummer dienen der Zuordnung zu der zuständigen Familienkasse. Dann kommen immer die beiden Buchstaben FK als Abkürzung für „feste Kindergeldnummer“. Im Anschluss an diese zwei Buchstaben folgen noch mal neun Ziffern. Für die Beantwortung der Frage, wann kommt das Kindergeld, ist aber immer nur die letzte Ziffer der Kindergeldnummer von Bedeutung.
Wenn Sie Ihre Kindergeldnummer nicht mehr wissen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kindergeldnummer herauszufinden. Sie können Ihre Kindergeldnummer auf sämtlichen Schreiben der Familienkasse finden. Außerdem ist die Kindergeldnummer auch auf allen Überweisungen der Familienkasse unter Verwendungszweck vermerkt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Kindergeldnummer telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Familienkasse zu erfragen.
Höhe der Kindergeldauszahlung
Neben der Frage, wann kommt das Kindergeld, ist für Familien natürlich auch wichtig zu wissen, wie viel Kindergeld Ihnen zusteht. Die Höhe des Kindergeld wurde zu Beginn des Jahres 2026 angepasst. Die Erhöhung des Kindergeld fiel diemal aber eher gering aus. Eltern erhalten jetzt einheitlich für jedes Kind der Familie 259 Euro im Monat. Davor im Jahr 2025 waren es noch 255 Euro monatlich pro Kind.
Kinderfreibetrag als Alternative zum Kindergeld
Anstelle einer monatlichen Kindergeldauszahlung haben Eltern auch die Möglichkeit, den Kinderfreibetrag zu nutzen. Der Kinderfreibetrag wird von dem zu versteuernden Jahreseinkommen der Eltern abgezogen, und reduziert damit die Steuerbelastung der Eltern. Im Jahr 2026 liegt der Kinderfreibetrag aktuell bei 9.756 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dabei setzt sich der Freibetrag folgendermaßen zusammen:
- 2.928 € für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
- 6.828 € für das sächliche Existenzminimum
Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag der Kinderfreibetrag noch bei 9.600 Euro pro Kind für beide Elternteile. Wer vom Kinderfreibetrag Gebrauch machen will, muss jedoch auf die die monatliche Kindergeldauszahlung verzichten. Beides zusammen ist leider nicht möglich. Ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag aus finanzieller Sicht mehr lohnen, hängt maßgeblich vom Einkommen der Familie ab.
Aber keine Angst, Sie müssen nicht selbst berechnen, ob sich die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags oder aber die monatliche Kindergeldauszahlung für Sie mehr lohnen würde. Das übernimmt das Finanzamt für Sie. Bei der Steuererklärung führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, welche Variante für die jeweilige Familie wirtschaftlich sinnvoller ist.
Wie lange bekommt man Kindergeld?
Kindergeld gibt es auf jeden Fall solange, bis der Nachwuchs volljährig geworden ist. Doch auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes kann noch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Allerdings ist der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder an zusätzliche Bedingungen geknüpft. So haben Eltern die Möglichkeit, für volljährige Kinder weiterhin Kindergeld zu erhalten, wenn diese bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind. In diesem Fall wird das Kindergeld bis maximal zur Vollendung des 21 Lebensjahres gewährt.
Kindergeldanspruch bei Ausbildung und Studium
Länger können Eltern Kindergeld beziehen, wenn ihr volljähriges Kind für einen Beruf ausgebildet wird. Bei einer Ausbildung oder einem Studium wird die Kindergeldauszahlung gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Einkommensteuergesetz) bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres fortgesetzt. Auch für Kinder, die einen Freiwilligendienst wie etwa ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein freiwilliges ökologische Jahrs (FÖJ) leisten, ist ein Kindergeldbezug bis maximal zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich.
Kindergeldanspruch für Kinder mit Behinderung
In der Regel läuft der Kindergeldanspruch spätestens dann aus, wenn das Kind seinen 25. Geburtstag gefeiert hat. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt aber für Kinder mit einer Behinderung. Eltern eines behinderten Kindes, das aufgrund seiner Behinderung außerstande ist selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, können sogar zeitlich unbefristet Kindergeld von der Familienkasse bekommen. Bedingung für eine zeitlich unbefristete Kindergeldauszahlung ist laut § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) jedoch, dass die Behinderung des Kindes bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.