Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen es Kindergeld im Auslandsstudium gibt. Für Kinder, die eine Ausbildung machen oder studieren, können die Eltern weiterhin Kindergeld beziehen. Doch viele junge Leute wollen statt im Inland lieber im Ausland studieren. Dann stellt sich die Frage, ob das Kindergeld im Auslandausstudium auch weitergezahlt wird. Dieser Fragen wollen wir jetzt auf den Grund gehen.
Studium innerhalb oder außerhalb der EU
Wenn ihr volljähriges Kind ein Studium absolviert, haben die Eltern die Möglichkeit, Kindergeld zu erhalten, solange der Nachwuchs das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bezüglich des Kindergeldanspruchs gibt es jedoch Unterschiede zwischen einem Studium im Inland und einem Studium im Ausland. Ob das Kindergeld im Auslandsstudium weitergezahlt wird, hängt zum einen davon ab, in welchem Land der Nachwuchs studieren wird. Entscheidend ist, ob man innerhalb der EU wie etwa in Holland, Österreich oder Frankreich oder außerhalb der EU wie etwa in den USA oder China studiert.
Kindergeld im Auslandsstudium innerhalb der EU
Sofern der Student in einem Land innerhalb der EU wie etwa Holland, Österreich oder Frankreich studiert, gibt es keine Probleme mit dem Kindergeld. Das Kindergeld fließt bei einem Auslandsstudium innerhalb der EU genauso weiter wie bei einem Inlandsstudium. Das gilt ebenso für ein Studium in allen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören neben den EU-Staaten auch noch die drei Länder Norwegen, Island und Liechtenstein.
Einzelnes Auslandssemester ist kein Problem
Etwas anders sieht die Sache bei einem Studium außerhalb der EU, wie beispielsweise in den USA oder China aus. In diesem Fall kommt es darauf an, wie lange der Nachwuchs im Ausland studieren will. Bei einem einzelnen Auslandssemester bleibt der Kindergeldanspruch normalerweise bestehen. Denn es gilt grundsätzlich folgende Regelung: Bei einem Auslandsaufenthalt, der von vornherein zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung auf maximal ein Jahr begrenzt ist, behält man seinen Wohnsitz in Deutschland bei. Daraus folgt, dass in diesem Zeitraum auch der Kindergeldanspruch bestehen bleibt.
Kindergeld im Auslandsstudium außerhalb der EU
Etwas komplizierter wird es bei einem längeren Auslandsstudium in den USA, China oder einem anderen Land außerhalb der EU. Bei einem Studium außerhalb der EU sind die Zeiten, die man während des Studiums weiterhin in Deutschland verbringt, für das Fortbestehen des Kindergeldanspruchs maßgeblich.
Wenn ihr Kind ein mehrjähriges Auslandsstudium außerhalb der EU absolviert, erhalten die Eltern nur dann weiter Kindergeld, wenn sich ihr Kind während der studienfreien Zeit überwiegend im Haushalt der Eltern in Deutschland aufhält. Dafür muss das Kind nach allgemeiner Rechtsauffassung mehr als 50 % seiner ausbildungsfreien Zeit in Deutschland bei den Eltern verbringen. Demgegenüber sind nur kurze Besuche bei den Eltern in Deutschland für ein Fortbestehen des Kindergeldanspruchs nicht ausreichend. Es ist auf jeden Fall ratsam, ausführliche Aufzeichnungen über die studienfreien Zeiten und die Zeiten, die im elterlichen Haushalt verbracht werden, anzufertigen, weil die Beweispflicht bei der Beantragung des Kindergelds immer bei den Eltern liegt.