Kindergeld Auszahlungstermine im Januar 2023 | Überweisungsplan

Kindergeld Auszahlungstermine im Januar 2023Die Familienkasse hat jetzt alle Kindergeld Auszahlungstermine für den ersten Monat des neuen Jahres veröffentlicht. In diesem Jahr startet die Kindergeldauszahlung bereits etwas früher als im Vorjahr. Nachfolgend haben wir einen Überweisungsplan zusammengestellt, der die Kindergeld Auszahlungstermine im Januar 2023 für jede Endziffer der Kindergeldnummer zeigt.

Kindergeld Auszahlungstermine und Kindergeldnummer

Auch im neuen Jahr ist die Endziffer der Kindergeldnummer wieder für den Zeitpunkt der Kindergeldauszahlung maßgeblich. Je niedriger die Endziffer der Kindergeldnummer, desto früher zahlt die Familienkasse das Kindergeld an die Eltern aus. Für Eltern mit der Endziffer 0 beginnt die Kindergeldauszahlung in diesem Jahr bereits am 4. Januar 2023 und somit ein Tag früher als im Vorjahr 2022. Im Anschluss folgen die Endziffern 1 und 2 mit den Überweisungsterminen am 5. Januar 2023 und am 11. Januar 2023. Die Kindergeld-Auszahlungstermine für die Endziffern 3 und 4 fallen auf den 12. Januar 2023 und den 13. Januar 2023. Ganz am Ende überweist die Familienkasse dann das Kindergeld am 23.01.2023 an die Kindergeldberechtigten mit der Endziffer 9. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Kindergeldauszahlung somit dieses Mal erst zwei Tage später abgeschlossen.

Überweisungsplan für Januar 2023

Der folgende Überweisungsplan zeigt alle Kindergeld Auszahlungstermine im Januar 2023 für jede Endziffer der Kindergeldnummer. Falls Sie Ihre Kindergeldnummer nicht kennen sollten, ist das auch kein Problem. Auf unsere Seite gibt es auch eine Anleitung, wie sich die Kindergeldnummer herausfinden lässt.

Endziffer der KindergeldnummerKindergeld Auszahlungstermine im Januar 2023
004.01.2023
105.01.2023
211.01.2023
312.01.2023
413.01.2023
516.01.2023
617.01.2023
718.01.2023
820.01.2023
923.01.2023

Kindergeld steigt im Januar 2023

Im neuen Jahr ändern sich aber nicht nur die Kindergeld Auszahlungstermine, sondern auch die Höhe des Kindergeldes. Das Kindergeld wird auf einheitlich 250 Euro im Monat für jedes Kind des Haushalts heraufgesetzt. Für die ersten beiden Kinder entspricht das einem Plus von jeweils 31 Euro im Monat. Beim dritten Kind können sich die Eltern ab Januar 2023 immerhin noch über 25 Euro mehr Kindergeld pro Monat freuen. Für das vierte Kind und alle, die danach kommen, ändert sich hingegen nichts, weil es für sie bereits zuvor 250 Euro monatlich gab. Daraus folgt, dass eine Familie mit vier Kindern durch die Kindergelderhöhung jeden Monat 87 Euro mehr Kindergeld beziehen kann.

Doch leider profitieren längst nicht alle Eltern in Deutschland von der bevorstehenden Erhöhung des Kindergeldes. Wenn Alleinziehende einen Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, kommt bei ihnen letzten Endes nichts von der Kindergelderhöhung an, weil das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Daraus resultiert, dass der Unterhaltsvorschuss um 31 Euro sinkt, wenn das Kindergeld um 31 Euro steigt. Im Endeffekt haben die betroffenen Eltern also genauso viel Geld in der Tasche wie zuvor. Den Unterhaltsvorschuss können Eltern beantragen, wenn der Ex-Partner seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den gemeinsamen Kindern nicht nachkommt.

Kinderfreibetrag steigt ebenfalls

Zum neuen Jahr gibt es aber nicht nur eine Erhöhung beim Kindergeld, sondern auch beim Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2023 von 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile auf 8.952 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dabei setzt sich der Freibetrag folgendermaßen zusammen:

  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
  • 6.024 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Bei getrenntlebenden Eltern steht jedem Elternteil der Kinderfreibetrag in halber Höhe (4.476 Euro) zu.