Anpassung des Kindergeldes zum Jahreswechsel 2022/2023

Anpassung des Kindergelds zum Jahreswechsel 2022/2023Wir informieren Sie über die geplante Anpassung des Kindergeldes zum Jahreswechsel 2022/2023. Zu Beginn des neuen Jahres können sich viele Eltern in Deutschland über mehr Kindergeld freuen. Im Januar 2023 wird das Kindergeld einheitlich für jedes Kind der Familie auf 250 Euro im Monat angehoben. Das bedeutet für die ersten beiden Kinder einer Familie ein Plus von jeweils 31 Euro im Monat. Für das dritte Kind bekommen die Eltern immerhin 25 Euro mehr im Monat. Ab dem vierten Kind bleibt hingegen alles beim Alten. Demnach bekäme eine Familie mit vier kindergeldberechtigten Kindern durch die Kindergelderhöhung insgesamt 87 Euro mehr Kindergeld im Monat.

Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss

Doch leider gibt es auch Eltern in Deutschland, die bei der bevorstehenden Anpassung des Kindergeldes komplett leer ausgehen. Alleinerziehende, die vom Staat einen Unterhaltsvorschuss erhalten, profitieren nicht von der Änderungen beim Kindergeld. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende bekommen, wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlt. Das Problem ist allerdings, dass eine Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss erfolgt. Das hat zur Folge, dass der Unterhaltsvorschuss um 31 Euro sinkt, wenn das Kindergeld um 31 Euro steigt. Letztlich bleibt dann von der Kindergelderhöhung bei den betroffenen Alleinerziehenden überhaupt nichts hängen.

Änderungen beim Kinderfreibetrag

Die Anpassung des Kindergelds zum Jahreswechsel 2022/2023 wirkt sich auch auf den Kinderfreibetrag aus. Denn parallel zum Kindergeld steigt im Jahr 2023 auch der Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag wird von 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile auf 8.952 Euro pro Kind für beide Elternteile angehoben. Dabei setzt sich der Kinderfreibetrag wie folgt zusammen:

  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
  • 6.024 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Sofern sich die Eltern des Kindes getrennt haben, steht jedem Elternteil der Kinderfreibetrag in halber Höhe (4.476 Euro) zu.

Anpassung der Termine für die Kindergeldauszahlung

Die Anpassung des Kindergeldes zum Jahreswechsel 2022/2023 betrifft aber nicht nur die Kindergeldhöhe, sondern auch die Termine der Kindergeldauszahlung. Wie bisher auch orientieren sich die Kindergeld Auszahlungstermine an der Endziffer der Kindergeldnummer. Im Jahr 2023 startet die Kindergeldauszahlung allerdings etwas früher als im vorangegangenen Jahr.

Die zuständige Familienkasse überweist den Eltern mit der Endziffer 0 das Kindergeld diesmal schon am 4. Januar 2023. Zum Vergleich: Im vorherigen Jahr fing die Kindergeldauszahlung erst am 5. Januar an. Auf der anderen Seite müssen sich die Eltern mit der Endziffer 9 diesmal etwas länger gedulden, bis das Kindergeld auf ihrem Konto eintrifft. Die Überweisung des Kindergelds für die Endziffer 9 erfolgt diesmal erst am 23. Januar 2023. Im vorangegangenen Jahr war die Kindergeldauszahlung bereits zwei Tage früher am 21. Januar 2022 abgeschlossen. Auf unserer Startseite haben Sie die Möglichkeit, sich alle neuen Kindergeld Auszahlungstermine für das komplette Jahr anzugucken.