Die Planung des Familienbudgets ist für viele Eltern eine der wichtigsten Aufgaben im Monat. Da das Kindergeld eine zentrale finanzielle Säule darstellt, ist die Frage nach dem exakten Zeitpunkt der Überweisung entscheidend. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Kindergeldauszahlung im Juni 2026, welche Termine für Sie gelten und mit welchen Beträgen Sie rechnen können.
Wann wird das Kindergeld im Juni 2026 ausgezahlt?
Die Auszahlungstermine der Familienkasse richten sich nach der sogenannten Endziffer der Kindergeldnummer. Je niedriger die Endziffer (0 bis 9), desto früher im Monat landet das Geld auf dem Konto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Daten um die Tage handelt, an denen die Familienkasse die Überweisung anweist – der tatsächliche Geldeingang auf Ihrem Konto kann je nach Banklaufzeit ein bis zwei Tage später erfolgen.
Hier sind die feststehenden Termine für die Kindergeldauszahlung im Juni 2026:
| Endziffer der Kindergeldnummer | Auszahlungstermin im Juni 2026 |
| 0 | Mittwoch, 03.06.2026 |
| 1 | Montag, 08.06.2026 |
| 2 | Dienstag, 09.06.2026 |
| 3 | Mittwoch, 10.06.2026 |
| 4 | Freitag, 12.06.2026 |
| 5 | Montag, 15.06.2026 |
| 6 | Dienstag, 16.06.2026 |
| 7 | Mittwoch, 17.06.2026 |
| 8 | Donnerstag, 18.06.2026 |
| 9 | Montag, 22.06.2026 |
Höhe des Kindergeldes im Jahr 2026
Seit Januar 2025 gilt in Deutschland ein einheitlicher Kindergeldsatz für jedes Kind. Das bedeutet, dass es keinen Unterschied mehr macht, ob es sich um das erste, zweite oder vierte Kind handelt. Zum 1. Januar 2026 hat man das Kindergeld um 4 Euro angehoben. Seitdem beläuft sich das Kindergeld auf 259 Euro monatlich für jedes Kind.
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Kindergeldbetrag 2026: 259 Euro pro Kind und Monat.
Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet dies eine monatliche Gesamtauszahlung von 518 Euro. Bei drei Kindern erhalten Eltern insgesamt 777 Euro.
Wichtige Hinweise zur Kindergeldauszahlung
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Zuständigkeit: Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten das Kindergeld meist direkt über ihren Arbeitgeber bzw. die jeweilige Besoldungsstelle.
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Anspruchsdauer: Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich das Kind in Ausbildung oder Studium, kann der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden.
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Kein automatischer Antrag bei Volljährigkeit: Wichtig zu wissen ist, dass die Zahlung mit dem 18. Geburtstag zunächst endet. Eltern müssen rechtzeitig nachweisen, dass das Kind weiterhin schulpflichtig ist oder eine Ausbildung absolviert, um die nahtlose Weiterzahlung sicherzustellen.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Kindergeldauszahlung im Juni 2026 erfolgt gestaffelt über fast drei Wochen. Während Eltern mit der Endziffer 0 bereits Anfang Juni planen können, müssen Familien mit der Endziffer 9 bis nach dem 20. Juni warten. Durch die Erhöhung auf 259 Euro pro Kind bleibt das Kindergeld ein verlässlicher Baustein der Familienfinanzierung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kindergeldauszahlung im Juni 2026
Wo finde ich meine Kindergeld-Endziffer?
Die Endziffer finden Sie auf Ihrem Kindergeldbescheid oder direkt auf Ihrem Kontoauszug im Verwendungszweck der Überweisung. Sie ist die letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer (Beispiel: 123FK45678 – in diesem Fall ist die 8 Ihre Endziffer).
Was tun, wenn das Geld nicht am genannten Termin da ist?
Banken haben gesetzlich bis zu zwei Werktage Zeit, um die Anweisung der Familienkasse gutzuschreiben. Sollte der Betrag drei Werktage nach dem offiziellen Termin noch nicht verbucht sein, empfiehlt sich zunächst eine Rücksprache mit Ihrer Bank, bevor Sie die Familienkasse kontaktieren.
Muss ich für die Erhöhung 2026 einen neuen Antrag stellen?
Nein, die Anpassung auf den geltenden Satz von 259 Euro pro Kind erfolgt automatisch durch die zuständige Familienkasse. Sofern Ihr bestehender Bescheid gültig ist, müssen Sie nicht selbst aktiv werden, um die höhere Auszahlung zu erhalten.
Gibt es im Juni 2026 zusätzliche Sonderzahlungen?
Aktuell sind für den Juni 2026 keine bundesweiten Sonderzahlungen wie ein Kinderbonus oder Einmalzahlungen angekündigt. Es wird der reguläre monatliche Betrag ausgezahlt, der zur Sicherstellung des kindlichen Existenzminimums dient.
Quellenverzeichnis:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Offizielle Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit / Familienkasse
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Einkommensteuergesetz (EStG) § 62 ff.