Nach dem Erhalt des Abiturzeugnisses endet für viele junge Erwachsene ein prägender Lebensabschnitt. Finanziell stellt sich dann die Frage, wie es mit dem Kindergeld nach dem Abitur weitergeht. Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf Kindergeld nicht automatisch mit dem letzten Schultag. Das Gesetz sieht eine sogenannte Übergangszeit vor, um den nahtlosen Wechsel zwischen Schule und dem nächsten Karriereschritt zu ermöglichen.
Übergangszeit für Abiturienten
Diese Übergangszeit für das Kindergeld nach dem Abitur umfasst maximal vier volle Kalendermonate. Sie dient dazu, die Zeitspanne zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Beginn des nächsten Ausbildungsabschnitts zu überbrücken. Solange das Kind innerhalb dieser Viermonatsfrist ein Studium oder eine Ausbildung aufnimmt, fließt das Kindergeld nach dem Abitur ohne Unterbrechung weiter. Endet die Schule beispielsweise im Juni, ist die Übergangszeit bis Oktober abgedeckt.
Meldepflichten gegenüber der Familienkasse
Obwohl die Übergangszeit gesetzlich verankert ist, sind Eltern verpflichtet, der Familienkasse den Abschluss der Schulausbildung mitzuteilen. Die Familienkasse muss informiert werden, damit das Kindergeld nach dem Abitur formal korrekt weitergeführt werden kann. Ein einfacher Nachweis, dass das Kind beabsichtigt, zeitnah eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen, reicht in der Regel aus, um die Zahlungen ohne Unterbrechung fortzuführen.
Mit der Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung verstetigt sich der Anspruch auf staatliche Unterstützung erneut. Das Kindergeld nach dem Abitur wird in der Regel bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt, sofern sich der Nachwuchs in einer ernsthaften Ausbildung befindet.
Erstausbildung und Einkommensgrenzen
In der Phase der Erstausbildung ist das Kindergeld nach dem Abitur besonders unkompliziert, da keine Einkommensgrenzen mehr existieren. Seit 2012 spielt es keine Rolle mehr, wie viel das volljährige Kind nebenbei verdient, solange die Ausbildung im Fokus steht. Das bedeutet, dass Studierende oder Auszubildende unbegrenzt verdienen dürfen, ohne dass die Eltern den Anspruch auf Kindergeld nach dem Abitur verlieren.
Zweitausbildung und Erwerbstätigkeit
Folgt nach dem ersten Abschluss (z.B. dem Bachelor) ein Masterstudium, gilt dies als Zweitausbildung. Hier bleibt das Kindergeld nach dem Abitur nur erhalten, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Ausnahmen bilden Minijobs oder kurzfristige Beschäftigungen, die für das Kindergeld nach dem Abitur unschädlich sind.
Kindergeldanspruch während Wartesemester
Nicht jeder Abiturient findet sofort den Weg in seinen Wunschstudiengang. Zulassungsbeschränkungen können dazu führen, dass Wartesemester überbrückt werden müssen. Auch in dieser Zeit ist das Kindergeld nach dem Abitur gesichert, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Um den Kindergeldanspruch während einem Wartesemester zu behalten, muss gegenüber der Familienkasse nachgewiesen werden, dass sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Dies gelingt durch die Einreichung von Bewerbungen, Bestätigungen von Hochschulstart oder die Meldung als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit.
Anspruch auf Kinder nach dem Abitur durch Praktika aufrechterhalten
Sollte die Wartezeit länger als vier Monate dauern, kann ein Praktikum mit fachlichem Bezug helfen, den Kindergeldanspruch aufrechtzuerhalten. Das Praktikum muss dabei erkennbar der Vorbereitung auf das angestrebte Berufs- oder Studienziel dienen.
Ein Gap Year nach der Schule ist beliebt. Viele Abiturienten nutzen die Zeit nach der Schule für eine freiwillige Tätigkeit. Bei anerkannten Diensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) bleibt der volle Anspruch auf Kindergeld nach dem Abitur bestehen.
Problematik bei Work & Travel
Schwieriger gestaltet sich die Lage bei reinen Auslandsaufenthalten wie Work & Travel. Da hier der Urlaubscharakter im Vordergrund steht, entfällt das Kindergeldanspruch meist. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Kind währenddessen einen Sprachkurs mit mindestens zehn Wochenstunden absolviert oder ein fachspezifisches Praktikum nachweist.
Die Bürokratie ist die größte Hürde für eine lückenlose Zahlung. Eltern müssen gegenüber der Familienkasse belegen, dass die Voraussetzungen für das Kindergeld nach dem Abitur weiterhin erfüllt sind.
Notwendige Dokumente für das Kindergeld nach dem Abitur
Für die Fortzahlung des Kindergeldes nach dem Abitur werden meist folgende Unterlagen benötigt:
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Abiturzeugnis als Nachweis über das Ende der Schulausbildung.
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Immatrikulationsbescheinigung für den Bezug während des Studiums.
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Ausbildungsvertrag oder Praktikumsbescheinigungen.
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Nachweise über Bewerbungen in Wartezeiten.
Rückwirkende Beantragung des Kindergelds
Sollte die Meldung vergessen worden sein, kann das Kindergeld nach dem Abitur bis zu sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden. Dennoch empfiehlt sich eine zeitnahe Kommunikation mit der Familienkasse, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Nicht immer folgt auf die Schule sofort der Studienplatz. Wer Wartesemester überbrücken muss, kann dennoch weiterhin Kindergeld beziehen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer ernsthaften Bemühung um einen Ausbildungsplatz.
Quellenverzeichnis
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Einkommensteuergesetz (EStG), § 32 Abs. 4.
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Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
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Dienstanweisung zum Kindergeld (DA-KG).
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Aktuelle Merkblätter der Familienkasse (Stand Mai 2026).